Datenschutz

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

In jedem Unternehmen werden Daten verarbeitet. Handelt es sich bei diesen um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Menschen, sind das personenbezogene Daten. Hiermit ist ein besonders sorgsamer Umgang nötig.

Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen deshalb dazu, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Beschäftigung von mehr als 19 Mitarbeitern und automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Automatisierte Verarbeitung, die einer Vorabkontrolle nach § 4d Abs. 5 BDSG unterliegt
  • Geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung oder für Markt- oder Meinungsforschung 

Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens bestellt werden. Geschieht dies nicht, kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 € verhängt werden. Der Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern bestellt werden.

Unsere Leistungen:

  • Beratung des Unternehmens bei der Einhaltung des Datenschutzes
  • Entwicklung von Richtlinien und Anweisungen zur betrieblichen Umsetzung des Datenschutzes
  • Einführung der Mitarbeiter in das Datenschutzrecht
  • Veranlassung und Kontrolle der Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Bearbeitung von Auskunftsverlangen und Beschwerden
  • Abstimmung mit Behörden und kontrollierenden Instanzen

Ihre Vorteile:

  • Keine interne Personalbindung
  • Klar kalkulierbare Kosten, da z. B. keine Ausbildungskosten anfallen
  • Vermeidung von Risiken wie Bußgelder oder Schadensersatz
  • Unvoreingenommene Berater, deren Neutralität durch die externe Stellung gesichert ist