Beurteilung psychischer Belastungen

Gestalten Sie die Arbeit so, dass „… eine Gefährdung für die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird…“ Dies ergibt sich aus § 4 Satz 1 ArbSchG.

Jeder Arbeitgeber ist explizit verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GB) psychischer Belastung durchzuführen. Das ergibt sich aus den Neuerungen des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013. Gesetzliche Pflichterfüllung ist das Eine, dabei wirklich etwas für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun und davon langfristig zu profitieren, das ist CEPAR (Computergestütztes Explorationsverfahren zur Erfassung psychosozialer Anforderungen und Ressourcen).

Dieses von uns präferierte – durch den Arbeitspsychologen Herrn Dr. Krieger entwickelte – Verfahren passt sich optimal den spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an. Der CEPAR-Fragebogen ist validiert und berücksichtigt die von dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI Lv52) geforderten Merkmalsbereiche Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und soziale Beziehungen.