Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Untersuchung
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Wir über uns
    ab dem 50. Lebensjahr ein muss...

  Wir bieten Ihnen
Unsere Betriebsärzte und deren Assisten bieten Ihnen und ihren Mitarbeitern sowohl die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 25 - "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten", besser bekannt als G25-Untersuchung, an, als auch die Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
   
  Unsere Leistungen = Ihre Vorteile
Beratung und Unterstützung Ihres Betriebes in allen Fragen der Arbeits- und Verkehrsmedizin durch kompetente Ärzte
Die Untersuchungen können auf Wunsch in Ihrem Hause durchgeführt weden
Sollten sich Erkrankungen herausstellen, die gegen die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges sprechen, so erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Lösungen
Erstellung von arbeits- und verkehrsmedizinischen Gutachten
Problemlösungen, abgestimmt auf Ihre betrieblichen Belange